Knuchel Farben
Mutterhaus mit Produktion und Entwicklung für die Bereiche Bautenschutz, Holz sowie Fahrzeug- und Industrielacke.
COLORAMA
Sind die Verkaufsstellen der Knuchel Farben AG in der ganzen Schweiz. Hier erfahren sie mehr über das Leistungsangebot sowie die Öffnungszeiten.

 Allgemeine Bedingungen

 

1.  Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen.
     Durch Erteilung von Aufträgen gelten diese vom Besteller als anerkannt. Allfällige gegenseitige mündliche Vereinbarungen bedürfen
     in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.

 

2.  Unsere Lieferungen erfolgen entweder mit dem firmeneigenen Camion (Nahbereich) oder mittels Fremdtransport. Konditionen gemäss
     Offerte. Auf allen Fakturen wird ein LSVA-, Treibstoff-, und Hilfsmittelbeitrag von CHF 0.09/ Kg erhoben. Mehrkosten für verlangte
     VIP- Transporte, Express- Zuschläge etc. gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers; ebenso bei Lieferung per Post oder
     Kurierdienst. Gefahrengut wird strikte nach der geltenden Transportgesetzgebung geliefert. Daraus entstehende Mehrkosten
     werden nach Aufwand verrechnet. Alle Waren reisen auf Gefahr des Käufers; auch bei Frankolieferung. Transportschäden
     (wie Manko, Bruch etc.) sind vom Empfänger beider betreffenden Transportanstalt geltend zumachen und bei der Annahme der
     Ware zu vermerken.

 

3.  Alle unsere Preise verstehen sich ohne die gesetzliche VOCL-enkungsabgabe. Der VOC-Gehalt wird grundsätzlich separat
     pro Lieferposition ausgewiesen; die Abgabe gesamthaft verrechnet.


4.  Unsere Fakturen sind innert 30 Tagen ab Erstellungsdatum rein netto zu begleichen. Allfällige unberechtigte Abzüge werden
     nachgefordert. Alle von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, auch später aus unserer Geschäftsverbindung
     entstandenen Forderungen, Eigentum der ECLATIN AG. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für
     unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf bestimmte Forderungen bereits geleistet wurden.
     Der Käufer verpflichtet sich, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere
     ermächtigt er uns, die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern etc. auf dessen Kosten
     vorzunehmen und ist er verpflichtet, die entsprechenden Formalitäten zu erfüllen.

 

5.  Wir übernehmen die Haftung für die sachgemässe Zusammensetzung der gelieferten Waren sowie deren Eignung zum ausdrücklich
     (schriftlich) zugesicherten Verwendungszweck. Jede weitergehende Gewährleistung ist wegbedungen, insbesondere jene für
     die mit dem gelieferten Material ausgeführten Arbeiten, da wir auf die einwandfreie, fachmännische Applikation ohne
     Einfluss sind. Ebenso bei Verarbeitung der Ware auf bearbeitetem oder unbearbeitetem Untergrund, der dem in der Zusicherung
     genannten Substrat bloss ähnlich oder mit ihm verwandt ist.

 

6.  Sofort erkennbare Mängel (Beschaffenheit, Menge, Farbton) können nur vor der Verwendung bzw. Vermischung der Ware und
     spätestens 8 Tage nach deren Erhalt geltend gemacht werden. Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der obigen
     Bedingungen. Die Erledigung von Mängelrügen erfolgt entweder durch Umtausch der beanstandeten Ware oder durch Rücknahme
     derselben gegen Gutschrift. Jegliche weiteren Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7.  Alle ausserhalb unseres Einflusses und unserer Kontrolle liegenden Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und
     befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.

 

8.  Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechte und Pflichten beider Parteien ist Solothurn.

 

AGB's D_F.pdf